Stockholm, b. Delen: Abhandling om Skeppsmanövern. Erster Bandet, om dagligt praktiskt Sjömanskap. (Abhandlung über das Schiffsmanöver. Erster Bd.) 1803. 226 S. 8. m. 4 Kpfr.
Der Vf. dieses Buchs ist der königl. Stabsadjutant und Ritter Hr. Fab. Casimir Rossvall. Nächst Pilgréns Abhandlung über die beste Einrichtung der Takelage eines Schiffs, erhalten hier diejenigen, die sich auf das Seewesen legen wollen, eine sehr brauchbare Anweisung zum Schiffsmanöver. Die Vf. versteht darunter die Wissenschaft, wir ein Schiff mit und ohne Beyhülfe der Segel und des Windes, sowohl in seiner Fahrt als beym Wenden und Stilliegen, am besten regiert werden kann, und begreift die dabey nöthigen Handarbeiten unter dem Namen von Sjömanskap. Diese Wissenschaft hat einen theoretischen, praktischen und ökonomischen Theil. Der erste enthält, ausser den Grundsätzen der Geometrie, die Anwendung der Mechanik, Hydraulik und Aerometrie auf solche. Der zweyte begreift alles, was zur Führung und Regierung eines Schiffs gehört, die dabey nöthigen Handarbeiten, und die gehörige Kenntniss dessen, was das Takelwerk betrifft. Der dritte Theil beschäftigt sich mit der ganzen Schiffswirthschaft, mit der Belastung desselben, der nöthigen Fürsorge für Schiff und Volk, die grösstentheils nur durch Erfahrung gelernt wird, und den man gemeiniglich den Schiffsgebrauch nennt. Der theoretische Theil sollte zwar mit dem hier gelieferten praktischen im zweyten Bande zugleich erscheinen, wird aber jetzt als der zweyte Band bald nachfolgen. In dem ersten Band, den wir gegenwärtig anzeigen, wird nun von dem täglich vorkommenden praktischen Seewesen und den dahin gehörigen Schiffsarbeiten, in zehn Kapiteln gehandelt. Im ersten schickt der Vf. eine Einleitung voraus, worin er eine Beschreibung der in der Schiffssprache vorkommenden Ausdrücke und Benennungen giebt. Das zweyte handelt von der Behandlung der Segel auf dem Schiffe. Das dritte lehrt die besondern Schiffsarbeiten kennen. Das vierte beschäftigt sich mit der Bewegung des Schiffs ohne Segel, so wie das fünfte mit dessen Regierung unter Segel. Im sechsten wird vom Ankern, und was dahin gehört, geredet. Das siebente betrifft das Klarhalten der Anker und des Tauwerks. Das achte handelt vom zu Segel-Gehen, und das neunte von dem Manöver eines Schiffs, wenn es im Kriege gebraucht wird. Das zehnte beschreibt endlich gewisse in Nothfällen erforderliche Schiffsmanövers. Alles ist in 168 Artikeln vorgetragen. In einen ökonomischen Anhange ist von der Wartung und Pflege des Schiffsvolks, der nöthigen Sorge für Erhaltung des Schiffs in gutem und fertigem Stande, und von der Belastung des Schiffs gehandelt. Die Kupfertafeln scheinen zum Theil zu dem folgenden Theile, welcher billig der erste seyn sollen, zu gehören.
Allgemeine Literatur-Zeitung, Halle, 1804. Cols. 357-358.
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